Klinikaufenthalt vorbereiten

Klinikaufenthalt vorbereiten

Damit Sie stressfrei in Ihre Reha starten, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Informationen für Ihren Klinikaufenthalt zusammengestellt – von der Beantragung über die Kostenübernahme bis zum Kofferpacken.

Vor Ihrem Aufenthalt

Lange Zeit war der Begriff „Kur“ für eine Rehabilitation geläufig. Eine Kur sollte dazu beitragen, die Genesung zu fördern und gesund zu bleiben. Heute wird zwar nicht mehr von einer Kur gesprochen, sondern von einer Anschlussheilbehandlung (AHB), einem Heilverfahren (HV) oder einer Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM). Es geht dabei aber immer noch um Ihre Gesundheit. Deshalb haben Sie ein Recht darauf, eine Reha in Anspruch zu nehmen und den Wunsch zu äußern, sie in einer Klinik Ihrer Wahl ambulant oder stationär durchzuführen.

Die MEDICLIN Klinik am Rennsteig ist Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Sie hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.

Die Kosten für Ihren Aufenthalt

Die zuständigen Kostenträger sind in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben eine Zuzahlung von 10 Euro pro stationärem Behandlungstag. Diese wird für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres fällig.

Diese Patienten sind von der Zuzahlung befreit:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Patienten mit gültigem Befreiungsausweis
  • Patienten, die nachweisen können, dass sie den Eigenanteil im laufenden Jahr bereits für die Behandlung in einer anderen Klinik geleistet haben

Wissenswertes rund um die Reha

Warum ist eine Reha wichtig?

Durch eine Rehabilitation sollen Sie verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden. Ziel ist es, Erkrankungen und Folgezustände zu behandeln, die Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigen können. Außerdem werden gesundheitliche Schäden verbessert, die ohne eine Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen, sowie Behandlungserfolge stabilisiert, um Verschlechterungen bei chronischen Erkrankungen entgegenzuwirken.

Wann wird eine Reha durchgeführt?

  • Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) schließt sich in der Regel unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation an. Eine direkte Weiterbehandlung ist empfehlenswert, spätestens muss diese jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen.

  • Ein Medizinisches Heilverfahren (HV) ist auch ohne vorherige Krankenhausbehandlung möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt, ob eine Reha für Sie sinnvoll ist. Er hilft Ihnen, das Heilverfahren zu beantragen.

  • Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) kommt dann infrage, wenn keine Aussicht auf eine AHB besteht. Sie beginnt, nachdem die zuständige Rentenversicherung Ihrem Antrag zugestimmt hat.

Wie lange dauert eine Reha?

Eine Reha dauert etwa drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn der behandelnde Arzt dies medizinisch-therapeutisch begründet.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur medizinischen Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch V § 40 und § 41 geregelt. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sowie die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzliche Unfallversicherung finden sich die Grundlagen im 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches.

Wie eine Reha bei uns beantragt wird

Je nach Art der Reha gibt es unterschiedliche Wege, wie eine Reha beantragt wird:

  • Noch während Ihres Krankenhausaufenthalts veranlassen Klinikarzt oder Sozialarbeiter eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Der Sozialdienst des Akutkrankenhauses beantragt die Reha direkt beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
     

    • Bei berufsgenossenschaftlich Versicherten sendet das Krankenhaus den Antrag an uns – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

    • Bei DRV-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.

    • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist die Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.

      Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit dem vorbehandelnden Krankenhaus ab.

  • Es wird ein Heilverfahren (HV) bei einem zuständigen Kostenträger wie der Kranken- oder Rentenversicherung, der Privatkrankenkasse oder der Beihilfestelle beantragt.

    • Basis hierfür ist die Bestätigung der Notwendigkeit eines Heilverfahrens durch ein Attest oder den Antrag Ihres Haus- oder Facharztes.

    • Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

    • Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung Ihres Wunsches.

  • Die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) bietet nur die gesetzliche Rentenversicherung an. Patienten, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die AHB haben, können über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen. Eine direkte Aufnahme ist wie beim Heilverfahren meistens nicht möglich. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie Vorschläge für eine geeignete Klinik.

  • Sie fordern unsere Programme für Selbstzahler an und buchen selbst. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten direkt mit Ihnen. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten für Selbstzahler.

Heike Erben

Heike Erben

Service-Telefon, Patientendisposition

MEDICLIN Klinik am Rennsteig

Ihr Weg in die Wunschklinik:

Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik. Wählen Sie eine Klinik aus, die in den Punkten Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entspricht. Die Klinik muss diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie wurde von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert. Alle MEDICLIN Kliniken verfügen über eine solche Zertifizierung und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.

  • Sie verfügt über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers und ist für Ihre Reha geeignet. Ihrem Wunsch dürfen also keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Wenn Sie zu uns in die Klinik möchten, geben Sie dies am besten schon in Ihrem Reha-Antrag an. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:

So geht es weiter:

  1. Der jeweilige Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation aus sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Sicht.

  2. Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

  3. Sie erhalten einen Bescheid des Kostenträgers.

  4. Wenn der Rehabilitationsträger Ihrem Wunsch nicht entspricht, muss er dies in einem Bescheid ausführlich begründen. Diese Aussagen sollten Sie genau überprüfen – es besteht die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, da die Rehabilitation nach einem Widerspruch oft doch noch genehmigt wird.

Bei Fragen dazu steht Ihnen unser Service-Telefon unter der Nummer 0800 44 55 888 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auch auf mediclin.de. Mehr Informationen haben wir Ihnen außerdem in unserer Broschüre zusammengestellt.

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN KOMFORT PLUS

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN KOMFORT PLUS

MEDICLIN KOMFORT PLUS – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN KOMFORT PLUS verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Checkliste für Ihren Klinikaufenthalt

Um Ihnen das Kofferpacken so leicht wie möglich zu machen, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls nicht alle aufgeführten Dinge auf Ihren individuellen Fall zutreffen.

Persönliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Röntgenbilder
  • verordnete Medikamente
  • Allergiepass

Bekleidung:

  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/ Socken
  • ausreichende bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung und Regenschirm
  • Sportbekleidung
  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung, Badetuch und Bademantel

Schuhe:

  • Straßenschuhe
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe (keine Clocks und Holzpantoffeln)

Sonstiges:

  • Ersatzbadetuch
  • Uhr oder Wecker
  • persönliche Toilettenartikel
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher

Hilfsmittel (falls notwendig):

  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • orthopädische Schuhe
  • Unterarmgehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät
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Wie Sie uns kontaktieren können

Heike Erben

Heike Erben

Service-Telefon, Patientendisposition

MEDICLIN Klinik am Rennsteig