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Anschlussheilbehandlung (AHB)/ Anschlussrehabilitation (AR)/ Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) |
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Nach einem Krankenhausaufenthalt auf Veranlassung des behandelnden Akutkrankenhauses.
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR oder BGSW erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
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Bei BfA-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
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Bei LVA-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
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Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
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Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt. |
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