Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sich an den Kosten ihres stationären Klinik- bzw. Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen.
Der sogenannte Eigenanteil beträgt derzeit 10 Euro pro stationären Behandlungstag und ist für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten. Wir sind als Klinik dazu verpflichtet, diesen Betrag einzubehalten und an den Kostenträger weiterzuleiten.
Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so wird dies bei uns berücksichtigt. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.